Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Die Ausbildung des handwerklichen Nachwuchses ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Handwerks: Eine verantwortungsvolle Aufgabe nicht nur für die Betriebe, sondern auch für die Handwerkskammer. Technischer Fortschritt, technologische Neuheiten und die Weiterentwicklung der EDV führen zu einer Flut neuer Informationen, die den Lernstoff für Auszubildende wesentlich verändern.

Deswegen können viele Handwerksbetriebe nicht mehr alle dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Diese Lücke schließt die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Als Teil der fachpraktischen Ausbildung ergänzt sie die Lehre im Betrieb. Sie stellt eine breite und einheitliche Grundausbildung sicher, die sich den technischen und ökonomischen Veränderungen anpasst.

Die Jugendlichen werden vom ersten bis zum letzten Ausbildungstag ihrer Lehre begleitet und auf diese Weise sowohl in berufsspezifischen als auch in fachübergreifenden, allgemeinen Bereichen (wie Arbeitssicherheit und Unfallverhütung) auf den neuesten Kenntnisstand gebracht.

Lehrgangskosten

Der Ausbildungsbetrieb trägt die Kosten für die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen.

Die beteiligten Zuschussgeber sind weiter unten separat aufgeführt.

Anmeldung

Mit der Eintragung des Ausbildungsvertrages in der Handwerkskammer Bremen, ist die:der Auszubildende automatisch registriert. Es bedarf keiner weiteren Anmeldung.

Ansprechpersonen

Ansprechperson entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Gewerken.

Unterstützung

Hier finden Sie Hilfe für Azubis und Betriebe bei allen Fragen rund um die Ausbildung.

Zuschussgeber

Die Bildungsmaßnahmen zur überbetrieblichen Lehrlingsausbildung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Land Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Europäischen Sozialfond für Niedersachsen(ESF-NDS) gefördert.