Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemein

Nein, im Land Bremen gelten seit dem 2. Februar 2023 keine besonderen Corona-Schutzmaßnahmen mehr. Abstand halten, Alltagshygiene und regelmäßiges Lüften wird weiterhin empfohlen.

Die Raumnummer Ihrer Veranstaltung finden Sie in Ihrer Einladung, eine Raumübersicht des Gebäudes finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erhalten Sie ansonsten auch vor Ort an unserer Information.

Weiterbildung

Sie benötigen:

 

  • das Formblatt A (der Hauptantrag + Anlagen zum Formblatt A),
  • das Formblatt Z muss mit einer Kopie vom Gesellenbrief und vom Personalausweis bei der Handwerkskammer Bremen, Ansgaritorstr. 24, 28195 Bremen eingereicht werden, dort wird es ausgefüllt (hierbei geht es um die Prüfungszulassung),
  • eine Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung während der Dauer der Fortbildung (nur bei Vollzeitmaßnahmen),
  • das Formblatt B für ihren ersten Lehrgang, dies bekommen Sie ca. 10 Wochen vor jedem Lehrgang von uns zugeschickt, sofern Sie auf ihrer Anmeldung angegeben haben, dass Sie BAföG beantragen möchten,
  • Kopien der Anmeldebestätigungen für die anderen Lehrgänge für die Sie angemeldet sind,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • eine Kopie vom Gesellenbrief und vom Personalausweis.

 

Alle genannten Unterlagen senden Sie bitte an die NBank Hannover, Günther-Wagner-Allee 12 - 16, 30177 Hannover (ca. 9-10 Wochen vor Lehrgangsbeginn)!

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Ja - für alle Pflichtkurse! Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für so genannte obligatorische Kurse aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer. Der Ausbildungsbetrieb ist gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtet, den Lehrling zum Besuch überbetrieblicher Maßnahmen freizustellen.

Die Bildungsmaßnahmen in der überbetrieblichen Ausbildung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und aus Mitteln des Landes Bremen von der Senatorin für Kinder und Bildung gefördert. Auszubildende des Landes Niedersachsen werden durch das Land Niedersachsen und der Europäischen Union gefördert. Die Finanzierung des Sonderprogramms ÜBA 2021 Bremen erfolgt aus Mitteln der Ausbildungsgarantie der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Die Finanzierung des Sonderprogramms ÜBA 2021 Niedersachsen erfolgt aus den Landesmitteln Niedersachsens. Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft bezuschusst die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft die Lehrgangsgebühren sowie Internats- und Fahrtkosten.

Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Handwerkskammer Bremen sind die Daten des Auszubildenden registriert. Dadurch wird die:der Auszubildende "automatisch" zu den erforderlichen Lehrgängen eingeladen. Die Einladungen werden rechtzeitig an den Ausbildungsbetrieb gesandt.

Ihre Frage taucht nicht auf? Nutzen Sie für allgemeine Fragen gerne unser Kontaktformular,
oder wenden Sie sich an die für Ihren Bereich zuständige Person