Hausordnung

Präambel

Das Bildungszentrum der Handwerkskammer Bremen wird jeden Tag von vielen Menschen unterschiedlichster Altersklassen, kultureller Herkunft und Wissensständen besucht. Um erfolgreich miteinander arbeiten zu können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Vertrauen und auch die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften notwendig. Daraus ergeben sich für uns alle Verpflichtungen, die wir entsprechend unseren Aufgaben erfüllen müssen. Deshalb geben wir uns eine Hausordnung, in der die wichtigsten Regeln des gemeinsamen Arbeitens in unserem Hause zusammengefasst sind.

Allgemeines

Erkrankungen und Verletzungen, die während des Aufenthalts bzw. Lehrgangs auftreten, müssen sofort dem Lehrgangsleiter mitgeteilt werden.

Während des Lehrgangs ist es nicht gestattet - ohne Erlaubnis des Lehrgangsleiters - das Betriebs-gelände zu verlassen. Beim Verlassen des Betriebsgeländes erlischt der Versicherungsschutz.

Zur Dokumentation und Erfolgsbeobachtung der Lehrgänge sind wir verpflichtet, personenbezogene Daten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten. Die einschlägigen Paragraphen des Bundes-datenschutzgesetzes werden dabei selbstverständlich beachtet und eingehalten.

Eingänge – Ausgänge

Im Untergeschoss sind der Haupteingang (Süd) und der Nebeneingang (West/Parkplatz) zu benutzen.

  • Die Entriegelung von Türen ist verboten und nur für die Notsituation vorgesehen.
  • Die Ausgänge im Obergeschoss über das Dach und die von dort herabführenden Treppen sind nicht als Zu- und Abgänge benutzbar. Sie dienen lediglich in Gefahrenlagen als Fluchtwege.
  • Die Dachflächen außerhalb von Fluchtwegen oder Laufstegen zu betreten ist strengstens untersagt.

Parkplätze

Für alle Lehrgangsteilnehmer steht der Hauptparkplatz an der Nordseite des Gebäudes (Eingang West) zur Verfügung. Die Zufahrt zu diesem Parkplatz ist vom Hohweg möglich.

  • Das Parken auf Grünflächen und Fußwegen ist verboten.
  • Für das Abstellen von Mofas, Mopeds und Fahrrädern steht vor dem Haupteingang ein gekennzeichneter Abstellplatz zur Verfügung.

Auf dem gesamten Gelände und auf dem Parkplatz gilt die StVO. Absolutes Halteverbot besteht auf der Zufahrt zum Parkplatz und auf dem umzäunten Gelände (vor den Werkstätten).

Wir behalten uns das Recht vor, widerrechtliche und nach Hausordnung falsch geparkte PKWs, kostenpflichtig abzuschleppen.

Rauchen, Alkohol, Drogen und Waffenbesitz

Das Rauchen ist im gesamten Gebäude wie auf dem Schulgelände untersagt. Im Außenbereich sind gekennzeichnete, ausgewiesene Raucherbereiche (im überdachten Fahrradstand, im Carport im hinteren Bereich, Ausfahrt zur Rosenheimer Straße und an weiteren acht durch ein Piktogramm gekennzeichneten Stellen im Außenbereich innerhalb der gelben Bodenlinien), in denen das Rauchen gestattet ist. Die Zweckentfremdung von Abfallbehältern zu Aschenbechern ist zudem ausdrücklich untersagt. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Verwendung von elektronischen Zigaretten („E-Zigaretten“) o. ä.

Alkoholische Getränke, Rausch- und Betäubungsmittel sind strikt verboten. Das Mitführen von Tieren (insbesondere Haustieren) in die Handwerk gGmbH ist verboten.

Es dürfen keine Waffen bzw. Gegenstände, die andere gefährden könnten (bspw. Pfeffersprays oder Messer), mitgeführt werden. Bei nachweislichem Waffenbesitz wird in jedem Fall Anzeige erstattet und es erfolgt der Ausschluss aus dem Lehrgang/Kurs.

Mensa

Die Abgabe von Speisen und Getränken ist auf den Mensabereich und die Automaten beschränkt.

Der Verzehr von Speisen und Getränken in den EDV-Räumen und in den Werkstätten ist verboten.

Behandlung der Einrichtungen

Der pflegliche Umgang mit den Einrichtungen des Hauses wird von allen erwartet. Auftretende Mängel oder Schäden sind unverzüglich in der Information anzuzeigen.

Für Ordnung und Sauberkeit der Sachgüter (z. B. Computer, Unterrichtsmaterialien, Mobiliar usw.) in den Unterrichtsräumen und Werkstätten haben alle Lehrgangsteilnehmer zu sorgen. Wer Sachgüter schuldhaft beschädigt, ist zur Ersatzleistung verpflichtet. Beim Verlassen des Raumes ist die Tafel gewischt, die Tische und Stühle stehen ordentlich, der Müll ist im Abfalleimer und das Geschirr aus der Kantine ist zurückgebracht. Verpackungsabfall ist im Innen- wie Außenbereich in den ausreichend bereitgestellten Abfallsammlern zu entsorgen. Arbeitsplatz, Schulungsraum, Wasch- und Umkleideraum sowie Pausen- und Sozialräume einschließlich Einrichtung sind vom Teilnehmer sauber und in ordentlichem Zustand zu halten. Zum Schutz aller Nutzer der Handwerk gGmbH sind die Unfallverhütungsvorschriften sowie die jeweils gültigen Hinweise zur Arbeitssicherheit streng zu beachten.

Verhalten bei Alarm

Das Gebäude ist auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Alle Lehrgangsteilnehmer melden sich an den bekannt gegebenen Sammelplätzen bei ihrer jeweiligen Lehrkraft/Dozenten.

Handys

Während des Unterrichts sind das Handy oder andere internetfähige elektronische Medien auszuschalten, außer bei ausdrücklicher Genehmigung des Kursleiters/Meisters, der diese Medien ggf. im Unterricht einsetzen will.

Das Fotografieren und Filmen sowie Tonaufzeichnungen sind während des Unterrichts ohne Genehmigung der Geschäftsleitung untersagt. Es ist insbesondere verboten Mitschüler, Lehrkräfte (Verletzung der Persönlichkeitsrechte) oder Räumlichkeiten zu fotografieren oder zu filmen. Sondergenehmigungen erteilt die Geschäftsleitung. Im Unterricht kann die Nutzung eines Handys* durch einen Dozenten erlaubt werden. Dies stellt eine Ausnahmeregelung dar und wird durch den Dozenten im entsprechenden Unterricht angekündigt.

(*Smartphones und/oder mobile Aufnahme- und Wiedergabegeräte)

Haftung

Die Handwerk gGmbH übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen, Verlust und Diebstahl von persönlichen Wertgegenständen und Bargeld. Zerstörung und Beschmutzung der Räume und Einrichtungsgegenstände des Hauses werden strafrechtlich verfolgt. Für verursachte Schäden, vor allem auch solche, die durch einen Verstoß gegen diese Hausordnung entstehen, ist der Verursacher rechenschafts- und ersatzpflichtig.

Diese Hausordnung ist für die Nutzer und Besucher der Handwerk gGmbH verbindlich. Sie kann im Bedarfsfall durch Einzelverfügungen der Geschäftsleitung, Lehrgangsleitung oder Maßnahme-verantwortlichen ergänzt und geändert werden.

Umgang mit Anregungen und Beschwerden

Ihr Feedback ist uns wichtig! Für Anregungen und Beschwerden befinden sich direkt neben der Information/Anmeldung im Erdgeschoss Formulare, die vollständig ausgefüllt in den daneben befindlichen Briefkasten eingeworfen werden können. Der Briefkasten wird täglich geleert, so dass wir uns schnellstmöglich um die Anliegen kümmern können.

Beachten der Hausordnung

Den Weisungen des Ausbildungspersonals der Handwerk gGmbH ist stets Folge zu leisten. Verstöße können mit dem Ausschluss aus der Maßnahme und/oder mit einem Hausverbot geahndet werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Hausordnung als lückenhaft erweist.