Kfz-Mechatroniker:in (Schwerpunkt Pkw-Technik)
zugelassen nach AZAV (SGB III)

© amh-online.de

© amh-online.de

© amh-online.de
Start der nächsten Umschulung
Datum | Kursgebühr* | Unterrichtszeit | Ort |
20. November 2023 - 13. März 2026 | 40.006,40 Euro | Mo.: - Fr.: 08:00 - 15:00 Uhr | Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen |
* Bitte beachten Sie, dass Preisanpassungen bei der Kursgebühr jederzeit möglich sind.
Inhalte
- Wartung/Inspektion von Fahrzeugen nach Herstellervorgaben
- Prüfen und Instandsetzen von Systemen in Fahrzeugen z. B.: Bremsen, ESP, Motor, Getriebe, usw.
- Nach erfolgreicher Ausbildung können Sie Fahrzeuge reparieren. Sie können entscheiden, was defekt ist und wie das defekte Teil erneuert wird
- Sie lernen wie alle Teile ausgetauscht werden. Dazu gehören Karosserieteile z. B. Türen, Scheiben, Stoßstangen usw., aber auch komplette Baugruppen wie Motor, Getriebe und Achse
- Sie wissen dann auch wie ein Motor oder Getriebe zerlegt wird
- Fazit: Sie können alle notwendigen Reperaturen am Fahrzeug durchführen
Kursablauf
Die Umschulung dauert 28 Monate und endet mit der Prüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss.
Während der Umschulungszeit absolvieren Sie auch insgesamt 12 Wochen Praktika in Betrieben um den betrieblichen Altag kennenzulernen (und ggf. spätere Arbeitgeber kennenzulernen).
Da es eine Gruppenausbildung ist, werden die 20 Tage Urlaub pro Jahr zeitlich festgelegt. Der Urlaubszeitraum liegt im Sinne der Familienfreundlichkeit in den Schulferien. Bei besonderen Gründen kann darüber hinaus freigestellt werden.
Arbeitsbekleidung, Schulmaterial und benötigtes Werkzeug wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
Die tägliche Ausbildungszeit (Montag bis Freitag) ist 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Während der Praktikas können die Zeiten betriebsbedingt anders sein.
Abschluss
Gesellenprüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer Bremen bzw. der zuständigen Innung.
Fördermöglichkeiten
Die Umschulungskosten können von den Jobcentern, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung übernommen werden, wenn Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an die für Sie zuständige Jobcenter-Geschäftsstelle, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung.
Zielgruppe
Arbeitssuchende
Zugangs- & Zulassungsvoraussetzungen
- Beratungsgespräch und Eignungstest im Handwerk
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- analytisches Denken