Friseur:in

zugelassen nach AZAV (SGB III)

Friseur bei der Arbeit

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Friseurin beim Haare schneiden

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Start der nächsten Umschulung

DatumKursgebühr*Unterrichtszeit / Ort
21. August 2023 - 20. August 2025 24.234,96 EuroMo.: - Fr.: 08:00 - 15:00 Uhr / Bremen 

* Bitte beachten Sie, dass Preisanpassungen bei der Kursgebühr jederzeit möglich sind.

Inhalte

Die Inhalte der Umschulung orientieren sich an dem Ausbildungs- und Rahmenlehrplan im Ausbildungsberuf Friseur / Friseurin.

Schwerpunkte der Umschulung:

  • Pflegende Kosmetik / Visagistik
  • Haar- und Kopfhautpflege
  • Haarschneidetechniken
  • Farbverändernde Haarbehandlungen
  • Formverändernde Haarbehandlungen
  • Kosmetik
  • Pflegende Haar- und Hautkosmetik
  • Dekorative Haar- und Hautkosmetik
  • Kommunikation und betriebliche Arbeitsgestaltung

Kursablauf

Die Umschulung dauert 24 Monate und endet mit der Prüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss.

Während der Umschulungszeit absolvieren Sie auch insgesamt 40 Tage Praktika in Betrieben um den betrieblichen Altag kennenzulernen (und ggf. spätere Arbeitgeber kennenzulernen).

Da es eine Gruppenausbildung ist, werden die 20 Tage Urlaub pro Jahr zeitlich festgelegt. Der Urlaubszeitraum liegt im Sinne der Familienfreundlichkeit in den Schulferien. Bei besonderen Gründen kann darüber hinaus freigestellt werden.

Arbeitsbekleidung, Schulmaterial und benötigtes Werkzeug wird Ihnen zur Verfügung gestellt.

Die tägliche Ausbildungszeit (Montag bis Freitag) ist 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Während der Praktikas können die Zeiten betriebsbedingt anders sein.

Weiterführende Inhalte

Download pdf Flyer Friseure (948,57 KB)

Ansprechperson

Jörg Schäfer (B. Eng.) Koordinator Weiterbildung für Arbeitssuchende Telefon 0421 222744-427 schaefer.joerg@handwerkbremen.de; umschulung@handwerbremen.de

Pia-Kristin Feege Sachbearbeitung Weiterbildung für Arbeitssuchende Telefon 0421 222744-424 feege.pia@handwerkbremen.de; umschulung@handwerkbremen.de

Abschluss

Gesellenprüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer Bremen bzw. der zuständigen Innung.

Fördermöglichkeiten

Die Umschulungskosten können von den Jobcentern, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung übernommen werden, wenn Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an die für Sie zuständige Jobcenter-Geschäftsstelle, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung.

Zielgruppe

Arbeitssuchende

Zugangs- & Zulassungsvoraussetzungen

  • Beratungsgespräch und Eignungstest im Handwerk
  • handwerkliches Geschick
  • technisches Verständnis
  • analytisches Denken