Friseur:in
zugelassen nach AZAV (SGB III)
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Informationsveranstaltung
Anlässlich der im Februar startenden Umschulung zum/zur Friseur:in findet am 15. Januar 2024, von 9:00 - 13:00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Handwerk gGmbH, Schongauer Straße 2, statt. Alles was du zur Umschulung wissen musst und alle Antworten zu offenen Fragen werden an diesem Tag beantwortet.
Interessiererte können sich direkt über folgende E-Mail-Adresse anmelden: umschulung@handwerkbremen.de
(Für Leute, die die Umschulung beginnen wollen, ist diese Veranstaltung Pflichtbestandteil!)
Start der nächsten Umschulung
Datum | Kursgebühr* | Unterrichtszeit | Ort |
5. August 2024 - 3. August 2026 | 31.561,92 Euro | Mo.: - Fr.: 08:00 - 15:00 Uhr | Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen |
* Bitte beachte, dass Preisanpassungen bei der Kursgebühr jederzeit möglich sind.
Inhalte
Die Inhalte der Umschulung orientieren sich an dem Ausbildungs- und Rahmenlehrplan im Ausbildungsberuf Friseur / Friseurin.
Schwerpunkte der Umschulung:
- Pflegende Kosmetik / Visagistik
- Haar- und Kopfhautpflege
- Haarschneidetechniken
- Farbverändernde Haarbehandlungen
- Formverändernde Haarbehandlungen
- Kosmetik
- Pflegende Haar- und Hautkosmetik
- Dekorative Haar- und Hautkosmetik
- Kommunikation und betriebliche Arbeitsgestaltung
Kursablauf
Die Umschulung dauert 24 Monate und endet mit der Prüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss.
Während der Umschulungszeit absolvierst du insgesamt 40 Tage Praktika in Betrieben um den betrieblichen Altag kennenzulernen (und ggf. spätere Arbeitgeber kennenzulernen).
Da es eine Gruppenausbildung ist, werden die 20 Tage Urlaub pro Jahr zeitlich festgelegt. Der Urlaubszeitraum liegt im Sinne der Familienfreundlichkeit in den Schulferien. Bei besonderen Gründen kann darüber hinaus freigestellt werden.
Arbeitsbekleidung, Schulmaterial und benötigtes Werkzeug wird dir zur Verfügung gestellt.
Die tägliche Ausbildungszeit (Montag bis Freitag) ist 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Während der Praktika können die Zeiten betriebsbedingt anders sein.
Abschluss
Gesellenprüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer Bremen bzw. der zuständigen Innung.
Fördermöglichkeiten
Die Umschulungskosten können von den Jobcentern, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung übernommen werden, wenn die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bitte wende dich diesbezüglich rechtzeitig an die für dich zuständige Jobcenter-Geschäftsstelle, Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.
Zielgruppe
Arbeitssuchende
Zugangs- & Zulassungsvoraussetzungen
- Beratungsgespräch und Eignungstest im Handwerk
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- analytisches Denken