Meistervorbereitung 
Tischler:in Teil I + II - Teilzeit

Im Meistervorbereitungskurs erwerben Sie das Rüstzeug, das Sie als Unternehmer:in oder leitende:r Angestellte:r benötigen. Erfahrene Dozenten:innen unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur:zum Tischlermeister:in bis zur Projektarbeit.
Lernen Sie bei uns!

Kursanmeldung und Termine

HINWEIS:
Es ist sinnvoll, vor den Teilen I und II der Meisterprüfung, den Meistervorbereitungslehrgang Teil III (BWL, Recht, Rechnungswesen, Controlling) zu absolvieren.

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Überblick

Kosten
  • die Lehrgangsgebühren finden Sie bei dem jeweiligen Lehrgang/ Termin!
  • Bei geringer Teilnehmer:innenzahl behält sich die Handwerk gGmbH vor, einen Kleingruppenzuschlag in Höhe von 500,00 Euro zu erheben!
  • Prüfungsgebühren: nach der z.Z. gültigen Prüfungsordnung der HWK Bremen
Dauer
  • ca. 16 Monate; ca. 750 Unterrichtsstunden
  • 2 - 3 Abende in der Woche von 18:00 - 21:15 Uhr; jeden 2. Samstag 08:00 - 15:00 Uhr
Lehrgangsart
  • Teilzeit / berufsbegleitend
Zielgruppe
  • Gesellen des Tischlerhandwerks
Zugangs-/Zulassungs-voraussetzungen
  • laut Meisterprüfungsordnung
Abschluss
  • Meisterprüfung Teil I + II vor der HWK Bremen

Im Beruf Tischlermeister:in

Durch die Meisterausbildung erlangen Sie umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in Ihrem Handwerksberuf. Sie dürfen anschließend Führungsverantwortung übernehmen, Ihren eigenen Betrieb führen und Lehrlinge ausbilden. Darüber hinaus können Sie an einer Hochschule studieren.

Kursinhalt

Fachpraxis (Teil I)
  • Gestaltung, Konstruktion, Fertigungstechnik
  • Montage und Instandhaltung
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsorganisation und Betriebsführung
Fachtheorie (Teil II)
  • praktische Arbeiten
  • Vorbereitung auf die Situationsaufgabe (Arbeitsprobe)
  • Arbeitsschutz
  • Lehrgang UNME 20

Hinweis für die Meisterprüfung Teil I

Anfertigung Ihres Meisterstückes

Bei der Anfertigung Ihres Meisterstückes, wird der Meisterprüfungsausschuss 2 Mal Ihre Arbeit in Ihrer Werkstatt kontrollieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie dem Ausschuss vor der Prüfungsanmeldung Teil I die Anschrift der Werkstatt mitteilen müssen! Es wird nur eine Werkstatt im Pendelbereich Bremens (+50Km) akzeptiert! Weitere Entfernungen müssen vor Anmeldung mit dem Prüfungsausschuss abgestimmt werden.