Maler- und Lackierer:in
zugelassen nach AZAV (SGB III)

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Start der nächsten Umschulung
Datum | Kursgebühr* | Unterrichtszeit | Ort |
26. Februar 2024 - 25. Februar 2026 | 14.979,68 Euro | Mo.: - Fr.: 08:00 - 15:00 Uhr | Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen |
* Bitte beachten Sie, dass Preisanpassungen bei der Kursgebühr jederzeit möglich sind.
Inhalte
Die Inhalte der Umschulung orientieren sich an dem Ausbildungsrahmenplan im Ausbildungsberuf Maler:in.
Schwerpunkte der Umschulung:
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Kundenorientierung
- Be- und Verarbeitung von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen
- Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team
- Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Prüfen, bewerten und Vorbereiten von Untergründen
- Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten
- Umweltschutz
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Kursablauf
Die Umschulung dauert 24 Monate und endet mit der Prüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss.
Während der Umschulungszeit absolvieren Sie auch insgesamt 12 Wochen Praktika in Betrieben um den betrieblichen Altag kennenzulernen (und ggf. spätere Arbeitgeber kennenzulernen).
Da es eine Gruppenausbildung ist, werden die 20 Tage Urlaub pro Jahr zeitlich festgelegt. Der Urlaubszeitraum liegt im Sinne der Familienfreundlichkeit in den Schulferien. Bei besonderen Gründen kann darüber hinaus freigestellt werden.
Arbeitsbekleidung, Schulmaterial und benötigtes Werkzeug wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
Die tägliche Ausbildungszeit (Montag bis Freitag) ist 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Während der Praktikas können die Zeiten betriebsbedingt anders sein.
Abschluss
Gesellenprüfung vor dem Gesellenprüfungsausschuss der Handwerkskammer Bremen bzw. der zuständigen Innung.
Fördermöglichkeiten
Die Umschulungskosten können von den Jobcentern, der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung übernommen werden, wenn Sie die Förderungsvoraussetzungen erfüllen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an die für Sie zuständige Jobcenter-Geschäftsstelle, Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung.
Zielgruppe
Arbeitssuchende
Zugangs- & Zulassungsvoraussetzungen
- Beratungsgespräch und Eignungstest im Handwerk
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- analytisches Denken