Förderprogramme in der Handwerk gGmbH

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Förderprogramme

Es gibt eine ganze Reihe von Förderinstrumenten.
Wir geben Ihnen einen Überblick zu den Möglichkeiten und den Bedingungen.
 

Aufstiegsfortbildungsprämie / Meisterprämie

Sie haben Ihre Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann lassen Sie sich dafür mit 4.000 Euro belohnen!

Auf einen Blick

  • Prämie in Höhe von 4.000 Euro
  • Erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfung seit dem 01.01.2019
  • Antragstellung spätestens 6 Monate nach Datum der Ausstellung des Abschlusszeugnisses
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Land Bremen
  • Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

Weitere Information zur Prämie erhalten Sie bei der 

Aufstiegs-Bafög

Teilnehmer:innen an Meistervorbereitungslehrgängen können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden. Eine Förderung ist für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (bis zu 15.000 Euro), das Meisterstück (bis zu 2.000 Euro) sowie für den Unterhalt möglich.

Förderfähig sind Vollzeit- und Teilzeitlehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Die Förderhöchstdauer beträgt für Vollzeitlehrgänge 24 Monate, für Teilzeitlehrgänge 48 Monate. 50 Prozent des gesamten Maßnahme Beitrags werden als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt. 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 50 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.

Gründet oder übernimmt die:der Darlehensnehmer:in innerhalb von drei Jahren nach erfolgreicher Beendigung des Lehrgangs ein Unternehmen, können bis zu 100 Prozent des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden.

Der einkommensabhängige Beitrag zum Unterhalt bei Vollzeitfortbildungen wird zu 100 Prozent bezuschusst.

Anträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen. Eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Lassen Sie sich beraten! Die Ansprechpartner bei der N-Bank beraten Sie bei allen Fragen zum AFBG. Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Sie ist für die Beratung und Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zuständig. 

Telefon: 0800 622 36 34

Bildungsgutschein für Arbeitsuchende

In Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit bieten wir verschiedene Maßnahmen an. Diese Maßnahmen können unter anderem von Betrieben, die für ihre Mitarbeiter:innen Kurzarbeit angemeldet haben, genutzt werden. Termine können nach Bedarf vereinbart werden. Arbeitssuchende Personen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, können für Weiterbildungen einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten.

Fördergelder für Arbeitgeber

Die EU und das Land Niedersachsen fördern mit diesem Programm die Weiterbildung von Beschäftigten und von Betriebsinhaber:innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten – ausgenommen freiberuflich arbeitende Person.

Dabei werden Weiterbildungen, die sich auf der Vermittlung von beruflicher Fachkompetenz, Sozial- und Führungskompetenz oder Methodenkompetenz beziehen und allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln, bezuschusst. Die Fördersumme muss mindestens 1.000 Euro betragen.  Für freigestellte Mitarbeiter:innen beträgt der Zuschuss bis zu 90 Prozent der Lehrgangsgebühren, für Betriebsinhaber:innen und nicht freigestellte Mitarbeiter:innen werden die Lehrgangsgebühren mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. 

Anträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu stellen. Eine Altersbegrenzung besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass die Antraggsstellung so früh wie möglich, mindestens aber vier Wochen vor Beginn der Maßnahme, erfolgen muss. Bei Antragstellung darf noch keine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung erfolgt sein.

Förderung für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit

Das Karrierecenter der Bundeswehr Wilhelmshaven – Berufsförderungsdienst Wilhelmshaven ermöglicht es Soldatinnen oder Soldaten, sich während, am Ende und nach der Dienstzeit für den zivilen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Der BFD unterstützt die Aus- und Weiterbildung finanziell in Abhängigkeit von der Verpflichtungsdauer. Unser Aus- und

Weiterbildungsangebot sichert ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten eine solide Grundlage für eine zivilberufliche Eingliederung nach der Bundeswehrzeit. Hierbei arbeitet der BFD auch in Kooperation mit der Handwerkskammer für Ostfriesland zusammen.

Konkreten Fragen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen über den BFD beantworten die zuständigen Förderberater des Berufsförderungsdienstes an den jeweiligen Dienststandorten.

Lassen Sie sich beraten!

Telefon: 04421 4838 3236