Meistervorbereitung Fahrzeuglackierer:in Teil I und II - Vollzeit
In der Meisterschule zur:zum Fahrzeuglackierer:in erlangen Sie die Kompetenz, um die Aufgaben einer Fach- und Führungskraft in Lackiererwerkstätten zu übernehmen.
Besuchen Sie unsere Lehrgänge!
Auf einen Blick
Kosten:
- Kurs: 5.300,00 Euro
- Bei geringer Teilnehmer:innenzahl behält sich die Handwerk gGmbH vor, einen Kleingruppenzuschlag in Höhe von 500,00 Euro zu erheben!
- Prüfungsgebühren: nach der z.Z. gültigen Prüfungsordnung der HWK Bremen
Dauer:
- ca. 20 Wochen; ca. 850 Unterrichtsstunden
- montags - freitags von 08:00 - 15:00 Uhr; mind. 2 Samstag im Monat
Fahrzeuglackierermeister:innen im Beruf
Meister:innen im Fahrzeuglackierer Handwerk organisieren die Abläufe im Betrieb und planen den Personalbedarf.
Sie sind für die Betriebsführung sowie die Betriebsorganisation zuständig. Neben der Einarbeitung neuer Mitarbeiter.innen und der Ausbildung der Lehrlinge, gehört auch die praktische Arbeit zu den Aufgaben einer:s Fahrzeuglackierermeister:in. Die termingerechte Ausführung der Aufträge und die Bereitstellung und Bestellung der benötigten Arbeitsmaterialien und Arbeitsgeräte zählt zu den ständigen Tätigkeiten als Fahrzeuglackierermeister:in. Ebenso sind Sie als Fahrzeuglackierermeister:in für die Herstellung von Lacken bei Unfallfahrzeugen zuständig und kümmern sich nicht nur um die Karosserien, sondern auch um die Aufbauten, Anhänger und Zubehörteile.
Kursinhalt
Fachpraxis
- Arbeitstechnik
- Betriebstechnik
- Untergründe
- Werkstoff
- Oberflächentechnik
- Farben- und Formenlehre
- Leistungsbeschreibung
- Vorschriften
- Arbeitsschutz
Fachtheorie
- Technik und Gestaltung
- Auftragsabwuicklung
- Betriebsführung und Betriebsorganisiation
Nächste Kurse
Wichtiger Hinweis
Hinweis: Es ist sinnvoll, vor den Teilen I und II der Meisterprüfung, den Meistervorbereitungslehrgang Teil III (BWL, Recht, Rechnungswesen, Controlling) zu absolvieren.
Abschluss
Meisterprüfung Teil I + II vor der HWK Bremen
Zielgruppe
Bestandene Gesellenprüfung im Fahrzeuglackierer Handwerk |
Zugangs- & Zulassungsvoraussetzungen
laut Meisterprüfungsordnung