Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten


Allgemeine Informationen zu
Weiterbildung während der Kurzarbeit



ELEKTROFACHKRAFT für festgelegte
Tätigkeiten ( nach BGV A3)
 
Vorbemerkungen:
 
Nach den neuen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften der VGB können fachfremde Gewerbe (wie Tischler, Möbelbauer, Maler, Tapezierer, Maurer und andere) im betrieblichen Zusammenhang nunmehr eingeschränkte Arbeiten im Elektrobereich durchführen.
 
Voraussetzung ist hierzu ein erfolgreich bestandener Lehrgang, wozu eine theoretische und praktische Abschlussprüfung durchgeführt wird, die von einem Prüfungsausschuss mit anerkannten Elektrofachkräften durchgeführt wird und die die Berechtigung erteilt.
 
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichen Abschluss ein Zertifikat, das sie berechtigt, diese speziellen Arbeiten im Elektrobereich durchzuführen.
 
Wichtig: Dieser Nachweis muss mindestens alle 3 Jahre durch eine Wiederholungsprüfung nachgewiesen werden.
 


Nr. 24302V
ELEKTROFACHKRAFT
für festgelegte Tätigkeiten
Inhalt Gefahrenlehre, Vorschriften des Baus und Betrieb von elektrischen Anlagen, Elektrizität und Begriffs- erklärungen, Schutz gegen gefährliche Körper-ströme, Schutzmaßnahme, Leitungen und Kabel, Überprüfung der elektrischen Sicherheit und UVV, bzw. VDE, Bedienung von Messgeräten, praktische Übungen
Dauer Vollzeit, 3 Wochen, 120 Stunden
Beginn 25.10.2010
Abschluß
Zertifikat HandWERK
Information Johann Dirks, Tel.: 0421/222744-433
e-mail: dirks.johann@handwerkbremen.de

Katharina Krey, Tel: 0421/222744-421
e-mail: Krey.Katharina@handwerkbremen.de

Teilnahmebedingungen /  Anmelde-Formulare


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Qualifizierung AZWV und Bildungsgutschein