Allgemeine Informationen zu
Weiterbildung während der Kurzarbeit
ELEKTROFACHKRAFT für festgelegte Tätigkeiten ( nach BGV A3) Vorbemerkungen: Nach den neuen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften der VGB können fachfremde Gewerbe (wie Tischler, Möbelbauer, Maler, Tapezierer, Maurer und andere) im betrieblichen Zusammenhang nunmehr eingeschränkte Arbeiten im Elektrobereich durchführen.
Voraussetzung ist hierzu ein erfolgreich bestandener Lehrgang, wozu eine theoretische und praktische Abschlussprüfung durchgeführt wird, die von einem Prüfungsausschuss mit anerkannten Elektrofachkräften durchgeführt wird und die die Berechtigung erteilt.
Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichen Abschluss ein Zertifikat, das sie berechtigt, diese speziellen Arbeiten im Elektrobereich durchzuführen.
Wichtig: Dieser Nachweis muss mindestens alle 3 Jahre durch eine Wiederholungsprüfung nachgewiesen werden.
Nr. 24302V
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ELEKTROFACHKRAFT für festgelegte Tätigkeiten |
| Inhalt |
Gefahrenlehre, Vorschriften des Baus und Betrieb von elektrischen Anlagen, Elektrizität und Begriffs- erklärungen, Schutz gegen gefährliche Körper-ströme, Schutzmaßnahme, Leitungen und Kabel, Überprüfung der elektrischen Sicherheit und UVV, bzw. VDE, Bedienung von Messgeräten, praktische Übungen |
| Dauer |
Vollzeit, 3 Wochen, 120 Stunden |
| Beginn |
25.10.2010 |
Abschluß
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Zertifikat HandWERK
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| Information |
Johann Dirks, Tel.: 0421/222744-433 e-mail: dirks.johann@handwerkbremen.de
Katharina Krey, Tel: 0421/222744-421 e-mail: Krey.Katharina@handwerkbremen.de
Teilnahmebedingungen / Anmelde-Formulare |
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